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Presentazione
Meine 3, 5-jährige Tochter und ich wohnen in Altendorf.
Als Arzt muss ich ca. 5 Bereitschaftsdienste pro Monat leisten.
Wenn ich Bereitschaftsdienst habe, bleibe ich zu Hause und nur bei einem schwierigen Notfall muss ich ins Krankenhaus gehen.
Dann bin ich ca. 1 Stunde weg und dann wieder zu Hause.
Der Bereitschaftsdienst dauert von 18 Uhr bis zum nächsten Tag um 7 Uhr.
Das heißt, dass die Babysitting-Person/Nanny/Au-Pair bei uns zu Hause von 18 Uhr bis zum nächsten Tag 7 Uhr sein muss.
Ich muss 1 oder 2 Mal am Wochenende Bereitschaftsdienst machen. Der Bereitschaftsdienst dauert 24 Stunden (vom Samstag 8 Uhr bis Sonntag 8 Uhr oder vom Sonntag 8 Uhr bis Montag 7 Uhr).
Das heißt, dass die Babysitting-Person/Nanny an einem Samstag oder Sonntag pro Monat für diesen Zeitraum bei uns zu Hause sein muss.
Es ist eigentlich kein richtiges oder schwieriges Babysitting, weil ich auch zu Hause bin.
Meine Tochter schläft von 19:00 Uhr bis 7:00 Uhr durch und steht nicht auf, wenn ich für ca. 1 Stunde ins krankenhaus gehen muss.
Das heißt, dass die Babysitting-Person/Nanny/Au-Pair auch schlafen kann.
Es geht nur darum, dass meine Tochter zu Hause nicht allein bleibt, wenn ich weg muss.
Von den 5 Bereitschaftsdienste pro Monat muss ich erfahrungsmäßig 1 oder maximal zwei Mal ins Krankenhaus gehen.
Wir freuen uns auf Ihre Meldung.